Förderung · BAFA · KfW · GEG 2024
Bis zu 70 %
Förderung für Ihre
Wärmepumpe.
Grundförderung, Effizienzbonus, Klimabonus und Einkommensbonus kombinieren sich zur größten Einzelförderung der Energiewende. Wir rechnen sie für Ihr Objekt konkret durch, stellen den Antrag und übernehmen die Kommunikation mit BAFA und KfW.
BAFA · Heizungsförderung
So setzt sich die Förderung zusammen.
| Komponente | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Wärmepumpe · Biomasse · Solarthermie |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20 % | Austausch alter Öl- oder Gas-Heizung |
| Effizienzbonus | +5 % | Natürliche Kältemittel oder Erd-/Wasserwärmepumpe |
| Einkommensbonus | +30 % | Haushaltseinkommen unter 40.000 €/a |
| Maximal kombinierbar | 70 % | Gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten |
Die Boni werden auf dieselbe Bemessungsgrundlage angewendet. Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € — daraus ergibt sich bei 70 % eine maximale Direktförderung von 21.000 €. Die Förderung wird vor Vertragsabschluss beantragt.
KfW · Darlehen & Zuschüsse
Zusätzliche Programme der KfW.
Heizungsförderung für Privatpersonen
Zinsgünstiges Darlehen bis 120.000 € für den Einbau förderfähiger Heizungen, kombinierbar mit der BAFA-Grundförderung.
Altersgerecht Umbauen
Zinsgünstiges Darlehen für barrierefreien Umbau, bis 50.000 € je Wohneinheit.
Barrierereduzierung (Zuschuss)
Bis zu 6.250 € Zuschuss für einzelne Barrierereduzierungs-Maßnahmen (Bad, Schwellen, Zugänge).
Heizungsgesetz 2024
Was das GEG für Sie bedeutet.
65-Prozent-Regel
Neue Heizungen in Neubauten (seit 2024) und in bestehenden Gebäuden (gestaffelt bis 2028/2026) müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Funktionierende Anlagen bleiben
Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die Regel greift erst beim Austausch.
Übergangsfristen
Nach einem Havariefall gibt es bis zu 5 Jahre Übergangsfrist für den Einbau einer erneuerbaren Lösung.
Kommunale Wärmeplanung
In Städten über 100.000 Einwohnern gilt die Regel seit Juli 2026, in kleineren Kommunen ab Juli 2028 — abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
Hinweis: Diese Seite ist eine Zusammenfassung. Die konkrete Anwendung auf Ihr Objekt hängt vom Gebäudetyp, der kommunalen Wärmeplanung und der Art des Austauschs ab. Wir beraten verbindlich im persönlichen Termin.
Ihr Förder-Check
Wir rechnen Ihre Förderung konkret durch.
Kostenfreier Vor-Ort-Termin, detaillierte Berechnung, Antrag durch uns.